Boostern, aber zwei Mal

Es vergehen nicht selten Tage, da wünsche ich mir die einfachen und verständlichen Corona-Schutzverordnungen von 2020 zurück. Mit der neuesten Ausgabe der Verordnung für NRW wird die 2G-Plus-Regelung aufgeweicht. In dem Zuge falle ich aber nun offenbar nur noch ein paar Wochen unter diese Regelung:

Über eine wirksame Auffrischungsimpfung im Sinne dieser Verordnung verfügt eine Person, die insgesamt drei Impfungen […] erhalten hat (auch bei jeglicher Kombination mit dem COVID-19 Impfstoff der Firma Janssen (Johnson & Johnson). Soweit diese Verordnung an eine Auffrischungsimpfung geringere Schutzmaßnahmen anknüpft, gelten diese auch für […] Personen mit einer zweimaligen Impfung, bei denen die zweite Impfung mehr als 14 aber weniger als 90 Tagen zurückliegt.

Da ich im Juni mit Johnson & Johnson geimpft und im November mit Biontech vermeintlich geboostert wurde, muss ich mich also nun um eine weitere Auffrischungsimpfung bemühen, damit ich ab Mitte Februar nicht wieder für alles einen Test brauche. Bis dahin ist aber alles cool.

Diese und andere neue Regelungen für Geimpfte nach X Tagen sind auf jeden Fall total durchsichtig und werden sicher in der Praxis voll gut funktionieren. Gut gemacht!